Der Kläger war Geschäftsführer einer im Jahr 1969 gegründeten und seit Mitte 1978 in Liquidation befindlichen GmbH. Nachdem die GmbH für die Jahre 1970 bis 1976 Steuererklärungen entweder nicht oder nur mit erheblicher Verzögerung abgegeben hatte, stellte sich aufgrund des Ergebnisses einer für die Jahre 1969 bis 1975 im März/April 1977 durchgeführten Betriebsprüfung heraus, daß die GmbH für den geprüften Zeitraum mit Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Ergänzungsabgabe, Stabilitätszuschlag 1973 und Gewerbesteuer rückständig war. Für das Jahr 1976 ergaben sich Steuerrückstände aufgrund der im zweiten Halbjahr 1978 vorgenommenen Steuerfestsetzungen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1987 S. 223 BFH/NV 1987 S. 223 Nr. -1 QAAAB-29128
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