Bei einer Durchsuchung der vom Kläger und Revisionskläger (Kläger) und seinem Bruder gemeinschaftlich bewohnten Wohnung wurde ein Bargeldbetrag von 23 000 DM sichergestellt und durch nachfolgenden Beschluß des Amtsgerichts beschlagnahmt. Nach Aufhebung der Beschlagnahmung sollte der sichergestellte Betrag an den letzten Gewahrsamsinhaber ausbezahlt werden. Die Staatsanwaltschaft ersuchte den Kläger, sich mit seinem Bruder in Verbindung zu setzen und ihr eine von beiden gemeinsam unterschriebene Erklärung vorzulegen, wie, an wen und zu welchen Anteilen der Betrag ausbezahlt werden solle. Mit Schreiben vom 21. November 1979 erklärte sich der Bruder des Klägers mit der Auszahlung des Betrags an den Kläger einverstanden.
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