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BFH Urteil v. - VIII R 238/81

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Brüder, die zusammen mit ihrem Vater E M bis Ende 1970 Gesellschafter einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) waren. E M hatte einen festen Kapitalanteil von 200 000 DM, die Kläger feste Kapitalanteile von je 100 000 DM. E M und die Kläger waren zu je 1/3 am Gewinn und Verlust beteiligt; vorweg waren jedoch "Gehälter" zu zahlen und die Kapitalguthaben zu verzinsen. Nach dem Ableben von E M sollte dessen Ehefrau "60 % seiner vor dem Ausscheiden aus dem Betrieb gezahlten Bezüge" erhalten. E M hatte die Kläger 1967 in sein Einzelunternehmen aufgenommen und ihnen die Kapitalanteile von je 100 000 DM schenkweise eingeräumt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 597
TAAAB-29059

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BFH, Urteil v. 21.01.1986 - VIII R 238/81 -nv-

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