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BFH Beschluss v. - VIII R 13/86

Die 1984 verstorbene Frau J, die Mutter des Klägers und Revisionsklägers (Kläger), deren Erbe der Kläger ist, gab trotz mehrerer Aufforderungen des Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt - FA -) für das Streitjahr 1981 keine Einkommensteuererklärung ab. Das FA schätzte daraufhin die Besteuerungsgrundlagen und veranlagte die Erblasserin entsprechend zur Einkommensteuer.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 102
BFH/NV 1987 S. 102 Nr. -1
IAAAB-29041

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BFH, Beschluss v. 08.08.1986 - VIII R 13/86 -nv-

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