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Umsatzsteuer; | Behandlung von innergemeinschaftlichen Lohnveredelungen
Gem. dem gilt zur Behandlung von innergemeinschaftlichen Lohnveredelungen nach § 1a Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 1a Nr. 2 UStG folgendes: Eine im Inland ausgeführte innergemeinschaftliche Lohnveredelung gilt aus der Sicht des inländ. Auftragnehmers unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 1a Nr. 2 UStG als Lieferung gegen Entgelt, die nach § 4 Nr. 1 Buchst. b i. V. mit § 6a Abs. 2 Nr. 2 UStG als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei sein kann. Eine im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführte innergemeinschaftliche Lohnveredelung gilt aus der Sicht des inländ. Auftraggebers unter den Voraussetzungen des § 1a Abs. 2 Nr. 2 UStG als innergemeinschaftlicher Erwerb gegen Entgelt. Diese Fiktionen gelten nur, wenn der Auftraggeber der innergemeinschaftlichen Lohnveredelung die Voraussetzungen ...