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Einkommensteuer; | Steuerermäßigung nach § 34e EStG bei Gewinnermittlung unter Zuhilfenahme von pauschalierten Betriebsausgaben
§ 34e EStG sieht in seiner durch das StÄndG 1992 geänderten Fassung vor, daß die Steuerermäßigung auch entfällt, wenn der Gewinn des im VZ beginnenden Wj geschätzt wurde. Im Rahmen einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG können bestimmte BA durch den Ansatz von Pauschbeträgen vor allem im Weinbau, aber auch im Obst- und Gemüsebau, Tabak-, Hopfen- und Spargelanbau berücksichtigt werden. Die pauschalierte Berücksichtigung von BA stellt für die betroffenen Landwirte eine Aufzeichnungserleichterung dar, die eine einfache, aber dennoch relativ zutreffende Gewinnermittlung ermöglicht. Im Einvernehmen mit dem BMF und den obersten FinBeh der anderen Länder vertritt der die Rechtsauffassung, daß keine Schätzung des Gewinns i. S. des § 34e EStG vorliegt, wenn Teile d...