Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) wird mit seiner Ehefrau (Klägerin und Revisionsklägerin - Klägerin -) zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Die Klägerin erzielte 1965 bis 1969 als Eigentümerin eines Einfamilienhauses Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Das Einfamilienhaus hatten die Klägerin und ihre Mutter geerbt. Im Rahmen der Erbauseinandersetzung erwarb die Klägerin das Gebäude zum Alleineigentum und die Mutter erhielt den lebenslänglichen Nießbrauch daran. Bis Juli 1965 wohnten die Familie der Klägerin und deren Mutter in diesem Haus. Ab August 1965 - zuvor war der Nießbrauch der Mutter gelöscht worden - vermietete die Klägerin das Gebäude.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1987 S. 78 BFH/NV 1987 S. 78 Nr. -1 AAAAB-28893
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