Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sowie die Beigeladenen und ebenfalls Revisionskläger schlossen sich zu der "Bauherrengemeinschaft A" zusammen mit dem Ziel, auf diesem Grundstück 42 Eigentumswohnungen zu errichten. Jeder "Bauherr" schloß für seine noch zu errichtende Eigentumswohnung mit der B-Baubetreuungs-GmbH Immobilien Vertriebs-KG (KG) einen Geschäftsbesorgungs- und Baubetreuungsvertrag. Die KG verpflichtete sich, das Bauvorhaben wirtschaftlich und finanziell vorzubereiten, abzuwickeln und abzurechnen sowie das Sonder- und Gemeinschaftseigentum während der Bauzeit zu verwalten. In dem Vertrag waren die voraussichtlichen Gesamtkosten genannt und aufgegliedert.