Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betreibt eine Fahrschule. Am 1. Dezember 1982 ordnete der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) bei ihm eine Betriebsprüfung für die Jahre 1979 bis 1981 an; die Anordnung wurde am 7. Dezember 1982 auf das Jahr 1978 erweitert, weil mit nicht unerheblichen Mehrsteuern zu rechnen sei. Die Anordnungen enthielten keine Rechtsmittelbelehrung. Am 21. Dezember 1982 fand die Schlußbesprechung statt, in der Übereinstimmung erzielt wurde. Der Prüfungsbericht wurde dem Kläger am 31. Dezember 1982 bekanntgegeben. Am 10. März 1983 legte der Kläger gegen die Prüfungsanordnungen Beschwerde ein. Die zuständige Oberfinanzdirektion (OFD) wies diese Beschwerde zurück.
Fundstelle(n): BFH/NV 1988 S. 42 BFH/NV 1988 S. 42 Nr. 1 DAAAB-28840
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