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Verfassungsrecht; | Verfassungsmäßigkeit des Vertrages von Maastricht
Das und 2159/92 über fünf Verfassungsbeschwerden entschieden, die sich gegen das Zustimmungsgesetz zum Vertrag über die Europäische Union und gegen das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes richteten, mit dem die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ratifizierung des Vertrages über die Europäische Union geschaffen werden sollten. Das Gericht hat nur eine der Verfassungsbeschwerden als zulässig beurteilt und insoweit nur geprüft, ob der Unions-Vertrag mit Art. 38 GG (Recht der wahlberechtigten Deutschen, an der Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages teilzunehmen) zu vereinbaren sei. Im Ergebnis hat das Gericht den Unions-Vertrag für vereinbar mit dem demokratischen Prinzip erklärt, dabei aber bestimmte Voraussetzungen für die Europäische Union festgehalten und bestimmte Anford...