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BFH Urteil v. - IV R 206/84

Die Kläger und Revisionsbeklagten sind in Anwaltsgemeinschaft tätig. Gegen ihren Gesellschafter Rechtsanwalt und Notar A (Kläger) wurde ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen Falschbeurkundung eines Kaufvertrags eingeleitet. Dieses Verfahren ist von der Staatsanwaltschaft im Jahre 1978 gemäß § 153a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Strafprozeßordnung (StPO) gegen Zahlung eines Geldbetrags von 5 000 DM eingestellt worden. Nach den Angaben der Kläger ist der Vorwurf der Falschbeurkundung in einem nachfolgenden standesrechtlichen Verfahren nicht aufrechterhalten worden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 492
BFH/NV 1987 S. 492 Nr. -1
AAAAB-28815

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BFH, Urteil v. 06.02.1986 - IV R 206/84 -nv-

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