Die Kl. sind ehemalige Gesellschafter der X-OHG, die durch notariellen Vertrag vom 24. Juni 1977 mit Wirkung zum 1. Januar 1977 nach den Bestimmungen des Umwandlungsgeseztes in die Y-GmbH umgewandelt worden ist. Streitig ist die Feststellung der Einheitswerte des Betriebsvermögens der früheren OHG auf den 1. Januar 1971, den 1. Januar 1972 und den 1. Januar 1973. Gegen die Feststellungsbescheide vom 30. Juni 1975 bzw. 22. Juli 1975 hat die frühere OHG Einsprüche eingelegt, die nach der Umwandlung durch eine an die frühere OHG gerichtete Einspruchsentscheidung als unbegründet zurückgewiesen wurden. Hiergegen richtete sich die Klage "der zur Geschäftsführung berufenen Gesellschafter" der früheren OHG A und B.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1987 S. 655 BFH/NV 1987 S. 655 Nr. -1 EAAAB-28695
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