Die damals in GbR verbundenen Kl. erwarben mit notariell beurkundetem Kaufvertrag vom 27. Januar 1978 ein Grundstück. Der Erwerbsvorgang wurde zunächst antragsgemäß von der GrESt vorläufig freigestellt. Nach Kündigung der Gesellschaft am 4. August 1978 vereinbarten die Kl., daß das Gesellschaftsvermögen auf den Kl. zu 1 übergehen solle. Anteilsübertragung und Antrag auf Grundbuchberichtigung wurden am 25. August 1978 notariell beurkundet. Das FA sah in diesem Vorgang eine Aufgabe des begünstigten Zwecks und setzte mit (vorläufigem) Bescheid vom 29. November 1978 GrESt fest. Der Bescheid ist gerichtet an die GbR z. Hd. des Kl. zu 2.
Fundstelle(n): BFH/NV 1987 S. 528 BFH/NV 1987 S. 528 Nr. -1 NAAAB-28640
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