Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute. Sie wurden in den Streitjahren 1974 bis 1980 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger betreibt einen Handel mit . . . Die Klägerin arbeitete von 1950 bis 1963 im Betrieb unentgeltlich mit. Ab 1. September 1964 war sie aufgrund eines Arbeitsvertrags als Verkäuferin gegen Entgelt tätig; sie übernahm "den Ein- und Verkauf für den gesamten Betrieb sowie den Verkauf auf den Märkten". Ihr Bruttogehalt betrug im Jahre 1974 13 722 DM, im Jahre 1975 21 165 DM, im Jahre 1976 15 340 DM, im Jahre 1977 17 640 DM, im Jahre 1978 18 400 DM, im Jahre 1979 19 900 DM und im Jahre 1980 21 800 DM. Sie war sozialversichert. Außer der Klägerin waren im Betrieb nur der Sohn und die Schwiegertochter der Kläger beschäftigt.
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