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BFH Urteil v. - III R 217/83

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betreibt eine . . ., die er von seinem Vater (V) zum 1. Juli 1973 erworben hatte. Die Übertragung der zum Betriebsvermögen gehörenden und zum gleichen Zeitpunkt übergebenen Grundstücke an den Kläger erfolgte aufgrund des notariellen Übertragungs- und Erbverzichtvertrages vom 6. Dezember 1973. In diesem Vertrag behielt sich V den Nießbrauch an den Grundstücken vor. Durch einen Mietvertrag mit Datum vom 1. Juli 1973 hatte V die Grundstücke an den Kläger vermietet; die Miete betrug für das Streitjahr 1973 30 000 DM und für das Streitjahr 1974 60 000 DM.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 659
AAAAB-28614

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 15.05.1986 - III R 217/83 -nv-

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