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Arbeitsrecht; | Verkündung des Kündigungsfristengesetzes
Das Gesetz zur Vereinheitlichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten (Kündigungsfristengesetz - KündFG) v. ist im BGBl I S. 1668 verkündet worden und am in Kraft getreten. Ab diesem Datum gelten für Arbeiter und Angestellte in den alten und neuen Bundesländern gleiche Kündigungsfristen. Die Grundkündigungsfrist beträgt dabei 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Neu geregelt werden auch die Kündigungsfristen nach dem Seemannsgesetz und dem Heimarbeitsgesetz. § 55 AGB-DDR wird aufgehoben; die dort bestimmten Kündigungsfristen gelten allerdings für den öffentlichen Dienst im Beitrittsgebiet nach Anlage I Kapitel IX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 4 Satz 4 des Einigungsvertrages weiter.