Der Kläger hat das Erbbaurecht an Grundstücken, die durch ein Umlegungsverfahren betroffen waren. Der Grundstückseigentümer und Erbbauverpflichtete erhielt in diesem Verfahren einerseits zusätzliche an die erbbaubelasteten Grundstücke angrenzende Flächen, an welchen für den Kläger ebenfalls gemäß § 61 des Bundesbaugesetzes (BBauG) das Erbbaurecht begründet wurde; andererseits gab der Erbbauverpflichtete durch Zuteilung nach § 59 Abs. 1 BBauG das Eigentum an einem Teil der erbbaubelasteten Flächen an den Kläger gegen (dessen) Zahlung von . . . DM ab, so daß dieser insoweit nicht nur Erbbauberechtigter war, sondern auch Grundstückseigentümer und Erbbauverpflichteter wurde.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1988 S. 463 BFH/NV 1988 S. 463 Nr. 7 RAAAB-28562
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