Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer; | Umsatzsteuer bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei nicht wirksamer Umsatzsteuer-Option (§ 9b EStG)
Nach § 9b Abs. 1 Satz 1 EStG gehört der Vorsteuerbetrag, soweit er bei der USt abgezogen werden kann, nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des WG, auf dessen Anschaffung oder Herstellung er entfällt. Die aus Anlaß der Errichtung oder Anschaffung eines Gebäudes in Rechnung gestellte USt wird damit zu WK, wenn der Bauherr wirksam auf die USt-Befreiung der Vermietungsumsätze nach § 9 i. V. mit § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG 1980/1993 verzichtet und die USt damit zu abziehbaren Vorsteuerbeträgen geworden ist. Die USt-Beträge sind im Zeitpunkt ihrer Zahlung als WK abzugsfähig. Die vom FA angerechneten oder erstatteten Vorsteuerbeträge werden dementsprechend - unter Berücksichtigung des § 11 Abs. 1 EStG - als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erfaßt. Dagegen greift § 9b Abs. 1 EStG nicht ein, wenn die anläßlich des Leistungsbezuges in ...