Die Kläger und Revisionskläger (Kläger), zur Einkommensteuer zusammenveranlagte Eheleute, waren in den Streitjahren 1975 bis 1978 u.a. an den Kommanditgesellschaften A GmbH & Co. KG und B GmbH & Co. KG beteiligt. Entsprechend den ESt-4 B-Mitteilungen des für beide Gesellschaften zuständigen Betriebs-Finanzamts vom 15. und 22. November 1982 erließ der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) am 27. Januar 1983 für die Jahre 1975 bis 1978 berichtigte Einkommensteuerbescheide, in denen er die Verlustanteile der Kommanditgesellschaften in einer geringeren Höhe als von den Klägern beantragt berücksichtigte. Die Kläger legten gegen diese Bescheide Einspruch ein und beantragten Aussetzung der Vollziehung. Beides blieb erfolglos. Auch die Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung hatte keinen Erfolg (Beschwerdeentscheidung der Oberfinanzdirektion - OFD - Hannover vom 16. Januar 1984).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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