Der Antragsteller ist als Architekt selbständig tätig. Er ist mit seinen Steuerzahlungen seit Jahren im Rückstand. Eine im Jahre 1981 mit dem FA getroffene Vereinbarung, die Rückstände mit monatlich 10 000 DM zu tilgen und die laufenden Umsatzsteuer- und Lohnsteuerzahlungen fristgerecht zu leisten, wurde vom Antragsteller nicht eingehalten. Nach vergeblichen Vollstreckungsversuchen forderte das FA den Antragsteller im Jahre 1982 insgesamt dreimal zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung auf. Der Antragsteller kam diesem Verlangen nicht nach. Er erhob Einwendungen gegen die Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, leistete erneut Zahlungsversprechen und zeigte dem FA angebliche Vollstreckungsmöglichkeiten auf.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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