Die Klägerin ist die Witwe und Rechtsnachfolgerin des während des Klageverfahrens verstorbenen Klägers. Die Eheleute erwarben 1975 für 90 000 DM ein unbebautes Grundstück mit einer Größe von mehr als 2 000 qm, auf dem sie mit Gesamtherstellungskosten von mehr als 600 000 DM ein 1977 bezugsfertig gewordenes Zweifamilienhaus errichten ließen. Das von den Eheleuten genutzte Erdgeschoß hat eine Wohnfläche von mehr als 140 qm und enthält fünf Wohn- und Schlafräume sowie Küche und Bad. Die Wohnung im Obergeschoß mit zwei Wohn- und Schlafräumen, Küche und Bad wird aufgrund eines unentgeltlich bestellten dinglichen Wohnrechts von der Schwiegermutter und der Schwägerin der Klägerin bewohnt. Im Keller befindet sich ein 30 qm großes Schwimmbad. Ferner sind zwei Garagen vorhanden.
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