Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) war Eigentümerin eines Einfamilienhauses, das sie durch notariellen Grundstückskaufvertrag vom Dezember 1972 mit Wirkung vom 1. Januar 1973 an ein Ehepaar verkaufte. Als Kaufpreis war die Zahlung einer lebenslänglichen Rente vereinbart; ferner war der Verkäuferin ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnrecht an dem gesamten Hausgrundstück eingeräumt. Der Wert dieses Wohnrechts wurde im Vertrag mit 1 800 DM beziffert. Die Käufer bewilligten und beantragten die Eintragung der Leibrente und des Wohnrechts im Grundbuch. Leibrente und Wohnrecht wurden auch im Grundbuch eingetragen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1987 S. 232 BFH/NV 1987 S. 232 Nr. -1 BAAAB-28229
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