Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Alleininhaberin eines unter der Firma X geführten Unternehmens. Zum Betriebsvermögen des Unternehmens gehört eine Kommanditbeteiligung an der beigeladenen Publikums-KG. Die KG ist nach Ablehnung eines Konkursverfahrens inzwischen im Handelsregister gelöscht worden; der Prozeßbevollmächtigte der Klägerin ist zu ihrem Nachtragsliquidator bestellt worden. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) stellte den Verlust der KG für 1972 einheitlich fest und wies der Klägerin einen Verlustanteil zu; ebenso ergingen Bescheide über die Feststellung des Einheitswerts des Betriebsvermögens zum 1. Januar 1973 und 1. Januar 1974.
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