Die Klägerin war ein Textilunternehmen mit dem Sitz in Westdeutschland und u.a. einer Betriebstätte in Berlin (West). In den Kalenderjahren 1972 bis 1976 erwirtschaftete die Klägerin Verluste von insgesamt rd. . . . DM. Das Betriebsergebnis 1977 von . . . DM war positiv ausgefallen, weil sie außerordentliche Erträge von . . . DM erzielt hatte. Nach dem eigenen Vortrag der Klägerin hatten ihre Gesellschafter und die Hausbanken 1973 . . . DM und 1974 . . . DM Sanierungszuschüsse geleistet. Einige Bundesländer hatten ein staatsverbürgtes Darlehen von . . . DM gewährt, dessen Tilgung wegen der schwierigen wirtschaftlichen Lage des Unternehmens für 1976 und 1977 ausgesetzt und dessen ursprüngliche Laufzeit (bis 31. Dezember 1978) bis zum 31. Dezember 1982 verlängert worden sei.
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