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BFH Urteil v. - I R 279/81

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Fuhrunternehmer. Er übernahm den Betrieb von seinem Vater durch notariellen Vertrag vom 27. Januar 1976 mit Wirkung vom 1. Januar 1976. In dem Vertrag ist u.a. bestimmt, daß an den Vater eine monatliche Rente von 2 000 DM zu zahlen ist. Der Vater wurde im Betrieb (des Klägers) als Betriebsleiter tätig. Er erhielt im Streitjahr (1976) monatliche Zahlungen von 5 000 DM, im Dezember 1976 weitere 5 000 DM und eine Tantieme von 7 631 DM. Diese Zahlungen behandelte der Kläger in vollem Umfang als Arbeitslohn und als Betriebsausgaben. Weitere Zahlungen an den Vater leistete der Kläger nicht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 82
MAAAB-28072

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 06.03.1985 - I R 279/81 -nv-

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