Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine französische Aktiengesellschaft, ist an einer deutschen GmbH still beteiligt. Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin von dem Beklagten und Revisionsbeklagten (Beklagten) die teilweise Erstattung der auf ihren Ertrag aus der stillen Beteiligung einbehaltenen Kapitalertragsteuer. Der von dem Prozeßbevollmächtigten der Klägerin beim Finanzgericht (FG) eingereichten Klageschrift war eine schriftliche Vollmacht nicht beigefügt. Wie sich aus den FG-Akten ergibt, erließ der Vorsitzende Richter des zuständigen Senats des FG am 11. August 1980 eine von ihm mit Namenszeichen unterzeichnete Verfügung, in der es u. a. hieß,
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