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Bewertung | keine einheitliche Feststellung des Grundbesitzwerts bei Schenkung von Miteigentumsanteilen (§ 2, 3, 138 BewG; § 179 AO)
Werden zur gleichen Zeit Miteigentumsanteile an einem Grundstück auf mehrere Bedachte schenkweise übertragen, ist keine einheitliche gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts für das ganze Grundstück mit anschließender Verteilung durchzuführen; vielmehr bilden die zugewendeten Miteigentumsanteile gem. jeweils den Gegenstand einer lediglich gesonderten Feststellung nach § 138 Abs. 5 BewG. – Anmerkung: Der BFH unterscheidet zwischen Erb- und Schenkungsfällen. In Schenkungsfällen erfolgt keine einheitliche Feststellung, sondern lediglich eine gesonderte, nur den einzelnen Beschenkten treffende Feststellung. Das gilt selbst dann, wenn – wie im Streitfall – ein Grundstück mehreren Personen durch einheitlich beurkundeten Vertrag in Miteigentum geschenkt wird.