Umsatzsteuerermäßigung für die Lieferung von
verzehrfertigen Mahlzeiten durch Mahlzeitendienst
Umsatzsteuer
2000
Leitsatz
1. Die Lieferung eines
Mahlzeitendienstes von verzehrbereiten Speisen in Warmhaltebehältnissen
ohne weitere Dienstleistungen an eine Sozialstation ist als ermäßigt
zu besteuernde Lieferung im Sinne von § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG zu behandeln.
2. Dahingegen unterliegt die
Lieferung portionierter Mahlzeiten auf Geschirr in die Wohnung der Abnehmer
unter Mitnahme des Geschirrs vom Vortag und dessen Reinigung dem
Regelsteuersatz, da die erbrachten Dienstleistungen einen restaurationsartigen
Charakter aufweisen und damit als sonstige Leistung zu beurteilen sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 727 Nr. 12 EFG 2004 S. 1797 EFG 2004 S. 1797 Nr. 23 INF 2004 S. 810 Nr. 21 YAAAB-27767
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 14.09.2004 - 1 K 341/02
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