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Einkommensteuer | Ansatz des Kindergelds bei Berechnung des Existenzminimums (§ 53 EStG)
Für die Prüfung, ob die gebotene Steuerfreistellung bereits erfolgt ist, ist das dem Stpfl. im jeweiligen Veranlagungszeitraum zustehende Kindergeld mit dem auf das bisherige zu versteuernde Einkommen des Stpfl. anzuwendenden Grenzsteuersatz in einen Freibetrag umzurechnen (§ 53 Satz 3 EStG). Insoweit ist es unerheblich, wenn das Kindergeld – infolge unterbliebener Beantragung – nicht ausgezahlt worden ist ().