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Einkommensteuer | Einkunftserzielung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)
Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist nach st. Rspr. des BFH (vgl. , BStBl 1998 II S. 771, m. w. N.) bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grds. ohne weitere Prüfung vom Vorliegen der Einkunftserzielungsabsicht auszugehen. Dies gilt nur dann nicht, wenn besondere Umstände oder Beweisanzeichen gegen das Vorliegen einer Einkunftserzielungsabsicht sprechen oder besondere Arten der Nutzung für sich allein Beweisanzeichen für eine private, nicht mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängende Veranlassung sind. Mit Schr. v. - IV C 3 - S 2253 - 91/04 hat das BMF ausführlich dazu Stellung genommen, wann eine auf Dauer angelegte Vermietungstätigkeit vorliegt bzw. gegen die Einkunftserzielungsabsicht sprechende Beweiszeichen bestehen, welche Besonderheite...BStBl 1992 I S. 434BStBl 2003 I S. 405BStBl 2003 I S. 427BStBl 2003 I S. 640