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FG Münster Urteil v. - 3 K 6357/01 Erb EFG 2004 S. 1624

Gesetze: ErbStG § 5 Abs 1 Satz 1, ErbStG § 5 Abs 1 Satz 4, ErbStG § 3 Abs 1 Nr 4

Erbschaftsteuer:

Erbschaftsteuerpflicht einer Witwenrente und des Zugewinnausgleichs

Leitsatz

1) Eine aufgrund der Gesellschafterstellung des Ehemannes vertraglich begründete und auf die Witwe teilweise übergegangene Rente ist ein erbschaftsteuerpflichtiger Vermögensvorteil im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG.

2) Eine rückwirkend vereinbarte Zugewinnausgleichsforderung der begünstigten Witwe mindert den steuerpflichtigen Erwerb nach § 5 Abs. 1 ErbStG nicht.

3) § 5 Abs. 1 Satz 4 ErbStG enthält keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1624
EFG 2004 S. 1624 Nr. 21
LAAAB-27592

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FG Münster, Urteil v. 15.07.2004 - 3 K 6357/01 Erb

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