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BSG 11.03.1993 13 RJ 9/92

Prozeßrecht; | Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Störung des Telefaxgerätes beim Absender

Es erscheint nicht gerechtfertigt, dem ein Telefax aus seiner Kanzlei sendenden Rechtsanwalt generell das Risiko dafür aufzubürden, daß ein von ihm eingesetztes Übermittlungsgerät kurz vor Fristablauf aus technischen Gründen unerwartet versagt (a. A. Hansens NJW 1992, 1353, 1361: Rechtsanwalt hat die in seinem Einflußbereich auftretenden Störungen stets zu vertreten). Vielmehr ist im Einzelfall zu prüfen, ob bei der Organisation des Betriebes der Anwaltskanzlei ausreichende Vorkehrungen - etwa durch geeignete Anweisungen an das Büropersonal und ausreichende Kontrolle - gegen eine Fristversäumnis getroffen wurden (vgl. BGH NJW 1990, 187: Ausgangskontrolle anhand des Sendeberichts über die Telefax-Übermittlung; BVerwG NJW 1988, 2814: Angabe einer versehentlich falschen Telefax-Nr. durch zuverlässige Büroangestellte; LG Frankfurt NJW 1992, 3043: Speich...

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