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Navigationsgerät als Bemessungsgrundlage der privaten Kfz-Nutzung von Arbeitnehmern?
Bei der Besteuerung der privaten Nutzung des einem Arbeitnehmer überlassenen betrieblichen Kfz ist gem. nrkr. (BFH-Az.: VI R 37/04) der Listenpreis für die Sonderausstattung mit einem Navigationsgerät nicht in die Bemessungsgrundlage des geldwerten Vorteils einzubeziehen, da insoweit die für Telekommunikationsgeräte geltende Steuerbefreiung des § 3 Nr. 45 EStG 2000 eingreift.