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Aufwendungen für privat angeschafften PC
Ein privat angeschaffter und in der privaten Wohnung aufgestellter PC kann gem. (BFH/NV 2004 S. 1386) ein Arbeitsmittel i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG sein. Aufwendungen für einen PC, der sowohl beruflich als auch privat genutzt wird, seien – ggf. hälftig – aufzuteilen und in Höhe des beruflichen Nutzungsanteils gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG als Werbungskosten zu berücksichtigen. § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG stehe einer solchen Aufteilung nicht entgegen.
→ BBK F. 3 S. 1297