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Bildung und Bilanzierung von Rücklagen nach § 6b EStG bei Personengesellschaften
Rückkehr zur gesellschafterbezogenen Betrachtungsweise
++ Kernaussagen ++Die gesellschafterbezogene Betrachtungsweise erfordert beim entgeltlichen Gesellschafterwechsel die Aufstellung von Ergänzungsbilanzen, um den Maßgeblichkeitsgrundsatz zu bewahren. Die Fallstudie erläutert die Ermittlung der unterschiedlichen Wertansätze.
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Kurzgliederung ++ | |||||
I. | Wiedereinführung der gesellschafterbezogenen
Betrachtungsweise | III. | Rücklagenbildung und -verbuchung
• Grundfall• Entgeltlicher
Gesellschafterwechsel | ||
II. | Sachverhalt und Fallvarianten |
I. Wiedereinführung der gesellschafterbezogenen Betrachtungsweise in § 6b EStG
Durch das UntStFG wurde die bisherige gesellschaftsbezogene Betrachtungsweise des § 6b EStG durch eine personen- bzw. gesellschafterbezogene Betrachtungsweise ersetzt (vgl. BBK F. 15 S. 1287, 1297). Veräußernder und erwerbender Stpfl. sind der einzelne Gesellschafter und nicht mehr die Gesellschaft als solche. § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO regelt, dass Wirtschaftsgüter, die mehreren zur gesamten Hand zustehen, den Beteiligten anteilig zuzurechnen sind, soweit eine getrennte Zurechnung für die Besteuerung erforderlich ist. Da § 6b EStG ab dem wieder auf den Stpfl. i. S. des § 1 EStG abstellt, erfolgt die anteilige Zurechnung der Wirtschaft...