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IWB 19/2004 S. 886

Russische Föderation | Neuregelung der Einheitlichen Sozialsteuer

Die von der russischen Staatsduma und dem Föderationsrat verabschiedete und am in Kraft tretende Neuregelung von Kapitel 24 des 2. Teils des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation über die obligatorische Renten-, Kranken- und sonstige Sozialversicherung (s. Rossiskaja Gazeta, Moskau, v. ) sieht vor, dass auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (von Beschäftigten) bis zu einem Bruttojahreseinkommen von 280 000 Rubel 26 % an Sozialsteuern, davon 2,8 Prozentpunkte für die Krankenversicherung, zu zahlen sind, für Einkünfte von über 280 000 Rubel bis zu 600 000 Rubel vermindert sich der Satz auf 10 %, davon auf 1 Prozentpunkt für die Krankenversicherung, und für über 600 000 Rubel auf 2 % und einen Betrag von 11 040 Rubel für die Krankenversicherung. Die Ein...

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