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FG Brandenburg 21.4.2004 2 K 1434/02, IWB 19/2004 S. 883

Abgabenordnung | Verhältnismäßigkeit eines Benennungsverlangens nach § 160 AO

Ein Benennungsverlangen nach § 160 AO ist nicht erforderlich, wenn die Identität der hinter dem leistenden Unternehmen stehenden Gesellschafter bekannt ist und die Zahlungen, für die der BA-Abzug geltend gemacht wird, auf ein inländisches Bankkonto erfolgten (, rkr., EFG 2004, S. 1277).• Hinweis: Im Streitfall verneinte das FG die Zumutbarkeit des Benennungsverlangens, weil dem FA die zur Ermittlung der Empfänger der Zahlungen notwendigen Informationen vorlagen. Denn dem FA war bekannt, auf welches Konto die Klin. die streitigen Beträge überwiesen hatte. Anhand der Angaben über das Konto hätte das FA den tatsächlichen Empfänger der Zahlungen ohne weiteres ermitteln können. Denn im Hinblick auf § 154 Abs. 2 AO kann für ein bestimmtes Konto festgestellt werden, w...

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