Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
NWB 42/2004 S. 334
Öffentlicher Dienst | Einführung der 40-Stundenwoche
Mit der Dreizehnten Verordnung zur Änderung der Arbeitszeitverordnung v. (BGBl 2004 I S. 2373) wird die regelmäßige Arbeitszeit der Bundesbeamten im Durchschnitt von 38,5 auf 40 Stunden erhöht. Wird der Dienst nicht in Wechselschichten geleistet, darf die tägliche Arbeitszeit anstelle von bisher 8 nunmehr 8,5 Stunden nicht überschreiten. Die VO ist am in Kraft getreten.