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BFH 25.06.1993 III R 32/91
Abgabenordnung; | Änderung des Veranlagungswahlrechts (§ 351 AO; § 26 EStG)
Die Anfechtungsbeschränkung des § 351 Abs. 1 AO findet keine Anwendung auf die Ausübung des Wahlrechts nach § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG ().