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BBV Nr. 10 vom Seite 39
Ausreichende Beratung einer Bank
Auch ein Jahre zurückliegendes Beratungs- und Aufklärungsgespräch kann ausreichen, wenn der Bankkunde auf das Risiko des neuen Geschäfts knapp, aber prägnant hingewiesen wurde. Im Streitfall: „Argentinien ist zahlungsunfähig, wenn es nicht am Tropf der Weltbank hinge” ().