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BBV 10/2004 S. 8

Festsetzungsfrist bei Nichtabgabe einer Schenkungsteuererklärung

Für den Beginn der dreijährigen Anlaufhemmung bei Nichtabgabe einer Schenkungsteuererklärung ist nicht auf den Zeitpunkt der Kenntnis der Finanzbehörde von der vollzogenen Schenkung, sondern auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer abzustellen. Die vier Jahre nach der Steuerentstehung erlangte Kenntnis der Finanzbehörde von der Schenkung löst nach dem Urt. des FG Düsseldorf v. - 4 K 5727/01 Erb auch dann den Beginn der Festsetzungsfrist aus, wenn der Steuerpflichtige die sodann angeforderte Steuererklärung nicht abgibt.

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