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Grunderwerbsteuerbefreiung bei Rechtsträgerwechsel
Wie das FG Düsseldorf im Urt. v. - 7 K 792/02 GE entschieden hat, verwirklicht eine Gesellschaft, in die zuvor alle Anteile an einer grundbesitzhaltenden GmbH & Co KG verdeckt eingelegt worden sind, den grunderwerbsteuerlichen Tatbestand des Rechtsträgerwechsels, wenn sie durch Ausscheiden der Komplementär-GmbH als einzig verbleibender Gesellschafter der KG im Wege der Anwachsung Alleineigentümer der bislang im Gesamthandseigentum stehenden Grundstücke wird. Dieser Anwachsungsvorgang ist auch bei Erwerb der Kommanditbeteiligung der Komplementär-GmbH innerhalb der Fünfjahressperrfrist von der Grunderwerbsteuer befreit, da der hierin liegende Übergang der gesamthänderischen Mitberechtigung an dem Grundbesitz durch mittelbare Anteilsvereinigung bereits der Grunderwerbsteuer unterlegen hat un...