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BBV 10/2004 S. 6
Kapitalisierung von Unterhalt und Zugewinnausgleich keine außergewöhnliche Belastung
Einigen sich die Partner im Rahmen der Ehescheidung über die Höhe von Unterhaltszahlung und Zugewinnausgleich, so bilden diese Zahlungen nach Ansicht des FG Hamburg, Urt. v. - II 51/03, keine außergewöhnliche Belastung.