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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 1260/01 EFG 2004 S. 1251

Gesetze: AO § 60 Abs. 1, AO § 59, KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9, BGB § 84

Satzungserfordernis für die Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung von Todes wegen

Leitsatz

1. Enthält die Satzung einer Stiftung eine einschränkende Regelung, wonach ihr Inkrafttreten von der behördlichen Genehmigung abhängt, liegt bis zur Erteilung der Genehmigung keine wirksame Satzung im Sinne des § 60 Abs. 1 AO vor.

2. Die bindende Beauftragung eines Testamentsvollstreckers mit der Erstellung einer Satzung, die die Voraussetzungen für eine gemeinnützige Stiftung erfüllt, ersetzt keine steuerlich anzuerkennende Satzung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1251
EFG 2004 S. 1251 Nr. 16
RAAAB-27295

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 18.03.2004 - 4 K 1260/01

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