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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - IV 276/01

Gesetze: VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 47 Abs. 2

Überwachung des Rücklaufs der Kontrollexemplare bzw. Vorlage gleichwertiger Unterlagen

Leitsatz

1. Zu den Anforderungen an das Vorliegen höherer Gewalt i.S.v. Art. 47 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 3665/87.

2. Die gebotene Sorgfalt i.S.v. Art. 47 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 3665/87 wendet nur der Ausführer auf, der dem Rücklauf der Kontrollexemplare aktiv überwacht und - soweit erforderlich - von den Möglichkeiten der Fristverlängerung (Art. 47 Abs. 4 VO (EWG) Nr. 3665/87) bzw. der Anerkennung gleichwertiger Unterlagen (Art. 47 Abs. 3 VO (EWG) Nr. 3665/87) konsequent Gebrauch macht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
TAAAB-27290

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 26.05.2004 - IV 276/01

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