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FG des Saarlandes Urteil v. - 1 K 295/03

Gesetze: EStG § 34 Abs. 1

Nachzahlung einer Altersrente nicht steuerbegünstigt

Einkommensteuer 2000

Leitsatz

Die Vorschrift des § 34 Abs. 1 Nr. 4 EStG ist zwar auch auf Nachzahlungen anzuwenden, die als Ruhegehalt für eine frühere Arbeitnehmertätigkeit gezahlt werden. Allerdings werden von der Vorschrift nur solche Einkünfte erfasst, die die Entlohnung für eine Tätigkeit darstellen. Die Nachzahlung einer Altersrente aus der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte stellt keine „Entlohnung für eine Tätigkeit” dar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
MAAAB-27223

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG des Saarlandes, Urteil v. 28.07.2004 - 1 K 295/03

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