Bekanntgabe eines Erstattungsbescheides gegenüber Eheleuten
Aufteilungsbescheid vom in der geänderten Fassung vom
Leitsatz
Ergibt sich aus der Steuerfestsetzung zusammenveranlagter Ehegatten ein Erstattungsanspruch, so steht dieser demjenigen Ehegatten
zu, der die zu erstattende Steuer an das Finanzamt gezahlt hat bzw. auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist. Hierbei
handelt es sich um einen Betrag, der zwischen den Ehegatten nur einmal und dabei einheitlich aufgeteilt werden kann. Insoweit
sind die Grundsätze der Rechtsprechung zum Aufteilungsbescheid nach §§ 268 ff. AO entsprechend anzuwenden. Eine einheitliche
Entscheidung bedingt es, dass der Ehegatte an dem Verfahren des anderen Ehegatten zu beteiligen ist, um so die Einheitlichkeit
der Entscheidung zu gewährleisten. Über die Rechtmäßigkeit des Bescheids kann deshalb nur einheitlich und gleichzeitig entschieden
werden, weshalb klagebefugte, jedoch nicht selbst klagende Feststellungsbeteiligte notwendig zu einem Rechtsbehelfsverfahren
hinzuzuziehen bzw. im Klageverfahren beizuladen sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 13 EFG 2005 S. 13 Nr. 1 SAAAB-27221
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Online-Dokument
FG des Saarlandes, Urteil v. 14.07.2004 - 1 K 99/02
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