Fährt der Arbeitnehmer einen Teil des Jahres mit dem PKW und den Rest des Jahres mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeitsstätte,
so ist für jeden einzelnen Tag nach § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG zu berechnen, ob bei Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel die
Aufwendungen hierfür höher sind als die Entfernungspauschale (keine jahres-, sondern tagesbezogene Auslegung von § 9 Abs.
2 Satz 2 EStG).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 629 Nr. 11 EFG 2005 S. 31 KÖSDI 2005 S. 14507 Nr. 2 JAAAB-27211
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