Erlass von Ergänzungsbescheiden für eine Partnerschaftsgesellschaft zur Feststellung bisher nicht festgestellter Sonderbetriebsausgaben
und Spenden
Ergänzungsbescheid
Leitsatz
Wurden in den Feststellungserklärungen samt Anlagen für eine Partnerschaftsgesellschaft Sonderbetriebsausgaben einzelner Partner
und aus Gesellschaftsmitteln geleistete Spenden nicht erklärt und in den bestandskräftig gewordenen Feststellungsbescheiden
dementsprechend auch nicht berücksichtigt, so sind diese Aufwendungen in einem Ergänzungsbescheid gemäß § 179 Abs. 3 AO festzustellen.
Das gilt jedenfalls dann, wenn über diese Aufwendungen in den bestandskräftig gewordenen Feststellungsbescheiden nicht ausdrücklich
negativ entschieden worden ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1654 EFG 2004 S. 1654 Nr. 22 KÖSDI 2005 S. 14475 Nr. 1 ZAAAB-27210
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