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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 14 K 317/98 EFG 2005 S. 85

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 10 Abs. 3

Einkommensteuer 1994 + 1995

Kein nachträgliches Bekanntwerden und damit keine Änderungsbefugnis des FA nach § 173 AO zum Erlass eines 2. Änderungsbescheides bei zum Zeitpunkt des Erlasses des 1. Änderungsbescheides schon bekannten Tatsachen

Leitsatz

Hat das für die Einkommensteuer des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers zuständige FA durch eine Kontrollmitteilung des für die GmbH zuständigen FA erfahren, dass der Gesellschafter auf Grund vertraglicher Vereinbarungen gegenüber der GmbH Anwartschaftsrechte auf eine den Sonderausgaben-Vorwegabzug ausschließende Altersversorgung hat, und trotzdem in einem Änderungsbescheid diese Mitteilung nicht verwertet und weiter den ungekürzten Vorwegabzug gewährt, so kann ein weiterer Änderungsbescheid (zur Korrektur des Vorwegabzugs) nicht auf § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO gestützt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 85
EFG 2005 S. 85 Nr. 2
FAAAB-27192

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.06.2004 - 14 K 317/98

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