Kein nachträgliches Bekanntwerden und damit keine Änderungsbefugnis des FA nach § 173 AO zum Erlass eines 2. Änderungsbescheides
bei zum Zeitpunkt des Erlasses des 1. Änderungsbescheides schon bekannten Tatsachen
Leitsatz
Hat das für die Einkommensteuer des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers zuständige FA durch eine Kontrollmitteilung des für
die GmbH zuständigen FA erfahren, dass der Gesellschafter auf Grund vertraglicher Vereinbarungen gegenüber der GmbH Anwartschaftsrechte
auf eine den Sonderausgaben-Vorwegabzug ausschließende Altersversorgung hat, und trotzdem in einem Änderungsbescheid diese
Mitteilung nicht verwertet und weiter den ungekürzten Vorwegabzug gewährt, so kann ein weiterer Änderungsbescheid (zur Korrektur
des Vorwegabzugs) nicht auf § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO gestützt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 85 EFG 2005 S. 85 Nr. 2 FAAAB-27192
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.06.2004 - 14 K 317/98
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